Ablauf

Erstgespräch

Nachdem Sie telefonisch oder per Mail mit Frau Kohlhase oder Frau Eschrig einen Termin vereinbart haben, kommen Sie mit Ihrer Versicherten­karte zu einer „Psycho­therapeutischen Sprech­stunde“, in der besprochen wird, ob eine Psycho­therapie sinnvoll und möglich ist.

Probatorische Sitzungen

Anschließend finden einige Probe­gespräche, sogenannte proba­torische Sitzungen, statt. Dabei lernen wir uns gegenseitig kennen, es erfolgt eine erste Klärung und Diagnostik des Problems und es werden gemeinsam die Therapie­ziele und der Behandlungs­plan erarbeitet. Während der proba­torischen Sitzungen haben Sie die Gelegen­heit zu schauen, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen und der Therapeutin stimmt. Wir empfehlen Ihnen sehr, dabei auf Ihr Gefühl zu hören, weil eine tragfähige therapeutische Beziehung ein wichtiger Wirkfaktor einer Psycho­therapie ist.

Antrag bei der Krankenkasse

Danach kann bei der Krankenkasse eine Psychotherapie beantragt werden. Dazu ist auch eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Sobald die Kostenzusage von Seiten der Krankenkasse vorliegt, kann mit der Therapie begonnen werden.

Privatversicherte

Falls Sie privat versichert sind, ist es sinnvoll, bei der Versicherung nach Ihrem speziellen Tarif bzgl. ambulanter Psychotherapie nachzufragen. Dann wissen Sie von vornherein, wie viele Therapiestunden Sie erstattet bekommen bzw. wieviel Sie ggf. selbst zahlen müssten.

Selbstzahler

Wenn Sie eine Psychotherapie, eine Beratung oder ein Coaching selbst zahlen wollen, ist das natürlich auch möglich.